„Verpflichtungen der Jugendmajestät“

Die Eltern werden rechtzeitig informiert, um die Teilnahme am Königsfrühstück zu ermöglichen.

Dort erhält die Jugendmajestät bei der Proklamation die Königskette für ein Jahr, einen Pokal und eine Urkunde.
Die Karte für das Königsfrühstück und auch die im Folgejahr wird gestellt.

Eine Teilnahme am Königsball ist keine Pflicht, aber natürlich bei freiem Eintritt möglich.